Grundstücksversicherung für den Garten
Jeder, der einen Garten hat, benötigt dafür eine Haftpflichtversicherung, wenn anderen aus diesem "Risiko" - dem "Garten" heraus etwas zustößt. Dafür benötigt man eine Haushaftpflichtversicherung. Diese leistet, wenn jemand im eigenen Garten zu Schaden kommt und man selbst nicht grob fahrlässig etwas dafür kann. Ein Beispiel wäre eventuell ein Loch im Boden, in dem ein Besucher stolpert und sich das Bein bricht. Dann leistet die Grundstückshaftpflicht, wenn alles gut läuft.
Diese Haushaftpflicht ist in der privaten Haftpflicht bereits enthalten. Wer also eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, braucht sich darum nicht weiter zu kümmern. Anders sieht es zum Beispiel bei einem Schrebergarten oder einem nicht bebauten Grundstück aus (ebenso bei vermieteten Wohnungen). Für diese Fälle benötigt man wiederum eine Haushaftpflichtversicherung.
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