Haftpflichtversicherung allgemein
Wenn man eine Haftpflicht allgemein abschließt, dann denkt man über die verschiedensten Dinge nach, beispielsweise was einen diese Versicherung nun kosten wird und wie der Ablauf einer Schadensregulierung aussieht. Man sollte jedoch auch auf mögliche Haftungsausschlüsse achten. Dies können beispielsweise Schadensersatzforderungen sein, die aus einem Unfall resultieren und etwaige Arztkosten enthalten, die letztendlich von einer Krankenversicherung beglichen werden. Die Privathaftpflichtversicherung würde in diesem Fall lediglich die Zusatzkosten, die dem Geschädigten anfallen, übernehmen sowie selbstverständlich das Schmerzensgeld. Diejenigen Kosten, die ein Arzt in Rechnung stellt, weil er den Geschädigten untersucht und behandelt hat, werden in der Regel über die Krankenkasse des Geschädigten abgerechnet, so dass hier ein Haftungsausschluss der Haftpflichtversicherung gegeben ist. Geht man hier mal nicht von einem Unfall aus, sondern vielmehr von einem Sachschaden am Kfz, dann beinhaltet der Haftungsausschluss hier die Regulierung etwaiger Vorschäden am Fahrzeug, die nachweisbar nicht vom Unfall herrühren, jedoch sich an der gleichen Stelle befinden.
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Des Weiteren kommt der Begriff „Haftungsausschluss“ zum Tragen, wenn es um Rechte und Pflichten einer Webseite im Internet geht, hier wird der Begriff verwendet, um festzulegen, dass man für etwaige Tippfehler und Sonstiges keine Haftung übernimmt, ebenso auf Inhalte von verlinkten Webseiten etc. Ein Versicherungsnehmer sollte sich den Paragraphen mit dem Haftungsausschluss sehr genau durchlesen, damit später bei einem eventuellen Schadenseintritt keine Probleme mit der Regulierung auftreten. Etwaige Fragen können selbstverständlich immer sofort mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden.